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Betriebsterror gegen kommunistische GewerkschafterInnen

In den 1970er Jahren erreichte der Betriebsterror gegen fortschrittliche ArbeiterInnen seinen Höhepunkt. Federführend dabei waren nicht nur die Direktionen, sondern auch sozialdemokratische Betriebsratsmehrheiten. Von Manfred Mugrauer.

Die erste Hälfte der 1970er Jahre war durch eine Linksentwicklung in der österreichischen ArbeiterInnenschaft gekennzeichnet. Der damalige Aufschwung der KPÖ machte sich vor allem bei Betriebsratswahlen und Arbeiterkammerwahlen bemerkbar. Die mit der KPÖ verbundene Gewerkschaftliche Einheit (GE) bzw. ab 1974 der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) verzeichneten teilweise erdrutschartige Stimmengewinne bei Be- triebsratswahlen, vor allem in der verstaatlichten Industrie, wo es eine Welle von Arbeitskämpfen gab.

Wichtige Rahmenbedingungen dieses Aufschwungs waren die SPÖ-Alleinregierung sowie Inflation und Teuerung als Haupterscheinungen der damaligen kapitalistischen Entwicklung. Angesichts der Rekordhöhen erreichenden Teuerung gewann der Lohnkampf in den frühen 1970er Jahren massiv an Bedeutung. In den Jahren zuvor hatte es bei gewerkschaftlichen Forderungen und Kämpfen beinahe einen Stillstand gegeben. Jetzt aber wurde den ArbeiterInnen und Angestellten klar, dass es ohne höhere Löhne nicht möglich sein werde, den Lebensstandard zu halten. Nur Lohnerhöhungen konnten dem Reallohnverlust infolge der Teuerung entgegenwirken. Umgekehrt waren Lohnabschlüsse unterhalb der Inflationsrate eine Form, die Lasten der Krise auf die Lohnabhängigen abzuwälzen.

Der Aufschwung der Lohnbewegungen in den frü- hen 1970er Jahren resultierte auch aus der Enttäuschung über die Kreisky-Regierung, die ihre sozi- alpolitischen Versprechen weitgehend schuldig geblieben war. Selbst in den Reihen der SPÖ gab es eine gewisse Ernüchterung darüber, dass trotz der absoluten Mehrheit der Partei tiefgreifende Veränderungen ausgeblieben waren. Auch in Zeiten der Alleinregierung hielt die SPÖ an den sozialpartnerschaftlichen Spielregeln fest und setzte die unsoziale Steuerpolitik der ÖVP fort. Von den sozialdemokratischen Gewerkschaftsfunktionären wurde die Illusion verbreitet, der Kapitalismus habe sich grundlegend gewandelt bzw. es könne gar nicht mehr vom Kapitalismus gesprochen werden. In dieser Sicht gehörten Ausbeutung und Wirtschaftskrisen der Vergangenheit an; die Sozialpartnerschaft wurde als Garantie für eine Dauerkonjunktur ausgegeben.

Die größte Rolle spielten der zweieinhalbwöchige Böhler-Streik im Jahr 1973 und der vierwöchige Hukla-Streik im Jahr 1974. In beiden Fällen handelte es sich um innerbetriebliche Streikbewegungen, bei denen eine Erhöhung des Stundenlohns gefordert wurde. Sowohl beim Böhler-Streik im niederösterreichischen Ybbstal als auch in der Wiener Polstermöbelfabrik Hukla ging es nicht nur um eine Auseinandersetzung zwischen Belegschaft und Betriebsleitung, sondern es spielte auch der sozialpartnerschaftliche Mechanismus eine entscheidende Rolle, machten doch letztlich die sozialdemokratische Betriebsratsmehrheit bzw. die Gewerkschaftsbürokratie mit den Unternehmern gemeinsame Sache gegen die aufbegehrende Belegschaft. Demgemäß handelte es sich nicht nur um Streiks für betriebliche Forderungen, sondern auch um Streiks gegen die Sozialpartnerschaft.

Der Aufschwung der kommunistischen Betriebsarbeit ging einher mit einer verstärkten Maßregelung kommunistischer und linker ArbeiterInnen und Betriebsräte. Der gegen sie gerichtete Betriebsterror ging nicht nur von den Direktionen privatwirtschaftlicher Betriebe aus; in der verstaatlichten Industrie fungierten die Direktionen in vielen Fällen als Erfüllungsgehilfen der sozialdemokratischen Betriebsratsmehrheiten. Charakteristisch dafür ist das Beispiel des Schlossers Rudolf Döltl und des Elektrikers Karl Daubrawa, die im Elin-Werk in Wien-Stadlau zu Betriebsräten gewählt worden waren. Das Werk wurde zur Jahresmitte 1972, während ihrer Funktionsperiode als Betriebsrat, aufgelassen und die Werke Stadlau, Ottakring und Floridsdorf zusammengelegt. Döltl und Daubrawa wurden ins Elin-Werk in der Brünner Straße in Floridsdorf versetzt und gleich danach gekündigt – ohne Angabe von Gründen, also offensichtlich aus politischen Motiven. Beide waren zuvor gegen eine Fusionierung der Elin-Union mit den Wiener Starkstromwerken (früher Siemens) und gegen eine Verflechtung mit dem Siemens-Konzern in der BRD aufgetreten. Es gab zwar eine Vereinbarung zwischen Direktion und Zentralbetriebsrat, dass die Betriebsräte bis zur Neuwahl eines neuen Gesamtbetriebsrats in ihrer Funktion bleiben sollten, die Betriebsleitung stand nun aber auf dem Standpunkt, dass die Betriebsratsmandate mit der Schließung des Werks erloschen seien. Der politische Hintergrund dieser Maßnahme wurde offenkundig, als die verstaatlichte Elin-Union AG in ihrem Schriftsatz an das Arbeitsgericht Döltl und Daubrawa vorwarf, sie hätten wiederholt Zeitungen verteilt, deren Inhalt sich gegen die Betriebsleitung gerichtet habe. Döltl habe »wiederholt Unruhe in den Betrieb hineingebracht« und damit »einen normalen Arbeitsablauf gefährdet«. Aufgrund seiner Agitation habe es einen mehrtägigen Streik in einer Abteilung gegeben, und dies stelle eine »Untreuehandlung und beharrliche Pflichtvernachlässigung« dar.

Ein drastisches Beispiel für solchen Betriebsterror stellt die Elin-Union Weiz in der Steiermark dar, wo sich die GE 1972 von zwei auf sieben Mandate hatte steigern können. Ein Faktor für diesen Wahlsieg war die fristlose Entlassung des dissidenten SP-Betriebsrats Vinzenz Knoll im Jahr 1970, bei der die GE auf seiner Seite gestanden war. Knoll hatte zuvor 1969 auf einer eigenen Namensliste gegen die SPÖ kandidiert und sechs der 15 Mandate erhalten (sieben SPÖ, zwei GE), worauf er im September 1970 aufgrund eines konstruierten Vorwands entlassen wurde. Zum Anlass genommen wurde eine angebliche »erhebliche Ehrverletzung« im Rahmen einer Auseinandersetzung mit dem Werkmeister, nachdem sich Knoll dafür eingesetzt hatte, dass Arbeiter ihr Schichtende sechs Minuten vorverlegen können, um rechtzeitig einen Autobus zu erreichen. Die SPÖ wurde bei den Betriebsratswahlen im Jahr 1972 für die Maßregelung dieses engagierten Betriebsrats abgestraft, und die freigewordenen Mandate der Knoll-Liste gingen nicht an die SPÖ, sondern an die GE. In Reaktion darauf erzwang die SPÖ vorgezogene Neuwahlen. Die Mitarbeiter des Betriebs wurden derart unter Druck gesetzt und eingeschüchtert, dass die GE – die immerhin sieben der insgesamt 15 Mandate innehatte – nicht einmal mehr die 30 notwendigen Unterstützungserklärungen für eine Kandidatur 1973 aufbringen konnte.

Weitere Beispiele von Maßregelungen kommunistischer Betriebsräte sind die Entlassung von Robert Eichinger aus der Druckerei Elbemühl in Wien (1972), von Anton Eichberger (Ersatzbetriebsrat) bei der Alpine Donawitz in der Steiermark (1972) oder des Betriebsrats Katzlberger im Eternitwerk Hatschek im oberösterreichischen Vöcklabruck (1975), der bei den Betriebsratswahlen die Anzahl seiner Mandate von eins auf fünf erweitert hatte und sich anschickte, die SPÖ zu überholen. Eichinger und Katzlberger wurde angelastet, dass sie während der Arbeitszeit ihre Aufgaben als Betriebsräte wahrgenommen hatten. Bei Eichberger wurde ein Unfall, bei dem kein Fremdverschulden vorlag, zum Vorwand für seine Entlassung genommen. Im April 1976 wurde der Metallarbeiter Gerhard Valland, ein qualifizierter Facharbeiter bei Böhler-Kapfenberg (seit diesem Jahr zu den Vereinigten Edelstahlwerken VEW gehörig) und von 1972 bis 1975 Betriebsrat des GLB, mit Zustimmung des sozialdemokratischen Betriebsratsobmanns auf einen Hilfsarbeiterposten versetzt und in die niedrigere Hilfsarbeiterlohngruppe zurückgestuft. Auch in seinem Fall ging es um den undemokratischen Versuch der Einschüchterung und der Einschränkung der Meinungsfreiheit im Betrieb. Valland veröffentlichte ein Tagebuch seiner politisch motivierten Diskriminierung, aus dem hervorgeht, mit welchen Einschüchterungen und Drohungen er seit 1972 bis zu seiner Versetzung konfrontiert war, und wie viele Versuche es gab, den engagierten Betriebsrat mundtot zu machen. Es gab in diesen Fällen auch Interventionen beim ÖGB-Präsidenten Anton Benya, bei Bundeskanzler Bruno Kreisky als Eigentümervertreter und bei den Generaldirektoren der großen verstaatlichten Betriebe. Es konnte dadurch jedoch keine Wiedereinstellung der Gemaßregelten oder eine Rückversetzung bewirkt werden.

Nun gehörten Maßregelungen von Arbeiterfunktionären immer schon zu den Methoden der Unternehmer und des Bürgertums, um die ArbeiterInnenbewegung zu schwächen. Das Bemerkenswerte an den Beispielen Elin-Union und VEW Kapfenberg ist die Tatsache, dass die Maßregelungen in verstaatlichten Betrieben mit sozialdemokratischer Betriebsratsmehrheit zur Zeit der SPÖ-Alleinregierung erfolgten. Der SPÖ-Betriebsrat erhob gegen die Entlassungen von Döltl und Daubrawa nicht einmal einen Einspruch. In keinem der genannten Fälle wurden die Gemaßregelten vom ÖGB unterstützt, vielmehr beteiligten sich die sozialdemokratischen Betriebsräte aktiv am Vorgehen gegen die kommunistischen Kollegen. Der ÖGB agierte damit mehr oder weniger als verlängerter Arm der SPÖ-Alleinregierung.

Unübersehbar ist der Zusammenhang zwischen den damaligen Streik- und Protestbewegungen und den Maßregelungen, also zwischen dem Versagen der Regierung auf dem Gebiet der Preispolitik, der Teuerungswelle und dem damals wachsenden Unmut in den Betrieben. Das Hauptziel der Maßregelungen bestand darin, die Kandidatur der unbequemen Betriebsräte bei den bevorstehenden Betriebsratswahlen – etwa der drei zusammenge- legten Elin-Betriebe – zu verhindern; nicht aus einem einfachen Konkurrenzdenken heraus, sondern aufgrund der Tatsache, dass der GLB die einzige Fraktion war, die die Sozialpartnerschaft in Frage stellte. Der Betriebsterror richtete sich vordergründig gegen linke und kommunistische Betriebsräte, insgesamt ging es aber darum, kritische ArbeiterInnen einzuschüchtern und die Kreisky-Regierung gegen die Unzufriedenheit der Belegschaften abzuschirmen.

Auch in den folgenden Jahren hielt der ÖGB an seiner »umsichtigen« Lohnpolitik fest. Demgemäß kritisierten KPÖ und GLB das Zurückweichen des ÖGB vor den Unternehmern. Der ÖGB wurde seiner Rolle als Interessenvertretung der arbeitenden Menschen im Kampf gegen die Teuerung und für höhere Löhne und Gehälter kaum gerecht, sondern fungierte vielmehr als Ordnungsmacht, um die ArbeiterInnenschaft vor Aktionen zurückzuhalten.

Dieser Beitrag ist ersmals in der Volksstimme 6 / 2024 erschienen. Hier kann die Volksstimme abonniert und bestellt werden.

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