EU-BürgerInnen bei Europawahl wahlberechtigt
EU-BürgerInnen, die an den Wahlen teilnehmen wollen, müssen sich bis
12. März im WählerInnenverzeichnis eintragen lassen.
Wenn Sie sich in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen möchten, können
Sie dies schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich erledigen. Eine
telefonische Beantragung ist jedoch nicht möglich.
Folgende Unterlagen sind für die Beantragung notwendig:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular „Antrag auf Eintragung
in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürger(innen) die innerhalb des
Bundesgebietes ihren Hauptwohnsitz haben“
- Ausgefülltes und unterschriebenes „Europa-Wähleranlageblatt“
- Nachweis der Identität: Bei einem schriftlichem Antrag (E-Mail, Fax): Kopie
des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, …);
bei einem persönlichem Antrag: Vorlage eines Identitätsnachweises
(Reisepass, Personalausweis, Führerschein, …)
Die beiden notwendigen Formulare finden sich unter:
Informationen und Rückfragen dazu auch gerne unter: info@kpoe.at